AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von www.seligweddings.de

I Allgemeines

1. Durch eine Buchung akzeptiert die auftraggebende Person die u.a. Bedingungen.

2. Die AGB gelten für alle Aufträge und Buchungen, die mit der Fotografin vereinbart wurden. Nebenabreden müssen schriftlich im Buchungsprozess oder per E Mail artikuliert werden.

3. Mit dem Absenden des Buchungsformulars wird ein gültiger Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB zwischen Fotografin und auftraggebender Person geschlossen. Damit verpflichtet sich die Fotografin der Dienstleistung und die auftraggebende Person der zu entrichtenden Vergütung.

II Urheberrecht & Nutzungsrechte

1.Der Fotografin steht das alleinige Urheberrecht zu.

2. Die Urheberin, Ulli Selig, ist insoweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, als Urheberin stets kenntlich zu machen.

3. Die Namensnennung und Verlinkung des Fotografen bei Veröffentlichung der Bilder durch die auftraggebende Person und andere Personen, für die Fotos zugänglich sind, ist mit @seligweddings zu kennzeichnen.

4. Bei gewerblicher Nutzung (z.B. auf Websiten) ist eine vorherige Absprache mit der Fotografin notwendig.

5. Die Verletzung des Rechtes auf Namensnennung der Fotografin berechtigt die Fotografin auf Schadensersatz.

6. Die erstellten Fotos sind i.d.R. für den alleinigen Eigengebrauch bestimmt. Eine Weitergabe von Bildmaterial bedarf gesonderter Vereinbarung und entsprechender Honorarvergütung.

7. Die Bilder werden als unkomprimierte JPG-Datei übergeben. Originaldateien (RAW) werden nicht an die auftraggebende Person übergeben. Es steht der auftraggebenden Person nicht zu, die Herausgabe aller entstandenen Bilder zu fordern.

8. Nicht gestattet sind jegliche Änderungen, Bearbeitungen oder Verfremdungen der Fotos (z.B. durch andere Fotobearbeitungsprogramme, Filter in sozialen Netzwerken wie Instagram usw.). Darunter zählen ebenfalls jegliche Einfärbungen und Umfärbungen (z.B. in Schwarz/Weiß, Sepia etc.). Von dieser Regel ausgenommen sind Bildrahmen Vorgaben auf sozialen Plattformen, z.B. bei Profilbildern.

9. Personen, die nicht mit der Veröffentlichung von Bildern einverstanden sind, haben dies vor dem Fotoshooting oder spätestens direkt im Anschluss des Shootings dem Fotografen mitzuteilen, damit das entsprechende Bildmaterial aussortiert werden kann.

10. Die Fotografin darf ausgewählte Bilder für Portfolio Zwecke (z.B. Webseite, Blogs, Digital & Printed Media) nutzen.

11. Der auftraggebenden Person werden professionell bearbeitete Fotografien in digitaler Form über eine online Galerie zur Verfügung gestellt. Dabei wird nach eigenem Empfinden eine Sammlung aus Farb- und Schwarzweiß – Fotos erstellt.

12. Die Auslieferung der Bilder erfolgt in der Regel ca. 6 Wochen nach dem Shooting.

III Vertragsschluss

1. Mit dieser Vereinbarung bestätigt die auftraggebende Person, dass alle betroffenen Personen des Fotoshootings über die Formalitäten und Veröffentlichungsrechte aufgeklärt wurden.

2. die auftraggebende Person haftet für sich und seine Teilnehmer sowie deren Begleitpersonen

IV Leistungen, Preise, Zahlungen

1. Der Preis richtet sich nach den vereinbarten Abmachungen, entweder aus dem Buchungsformular oder dem Preisangebot.

2. Mit dem Absenden des Buchungsformulars geht die auftraggebende Person den Kaufvertrag ein und der anfallende Rechnungsbetrag ist sofort fällig, soweit nichts Gegenteiliges schriftlich festgehalten wurde.

3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Die feste Terminbuchung erfolgt erst nach Geldeingang. Ein Zahlungsverzug entsteht, wenn fällige Rechnungen nicht innerhalb von 14 Tagen geschehen. Die Fotografin ist in diesem Falle berechtigt, Mahngebühren zu fordern.

4. Wird die angegebene Shootingzeit aus der Rechnung überschritten, werden die entsprechenden Stundenpreise, welche im Angebot dargelegt wurden, fällig.

V Widerruf, Rücktritt & Terminverschiebung

1. die auftraggebende Person hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss eine eindeutige Erklärung (per E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, an die Fotografin gesandt werden. Die Fotografin hat bereits erhaltene Beträge unverzüglich zurückzuzahlen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind Aufträge, bei denen die Dienstleistung bereits begonnen hat (z.B. Planungsgespräch, Beratung, Organisatorisches) und/ oder der gebuchte Termin im Zeitraum des Widerrufs liegen würde. Es besteht kein Anspruch auf vollständige Rückzahlung und eine entsprechende Aufwandsentschädigung von mindestens 30% ist fällig. Darüber hinaus hat die auftraggebende Person die Kosten zu tragen, die der Fotografin bis zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden sind (Mieträume, Transport etc.).

Andernfalls behält sich die Fotografin vor, mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen.

3. Die auftraggebende Person kann bis 24h vor Beginn des gebuchten Termins zurücktreten. Maßgebend für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung.

4. Im Falle eines Rücktritts durch die auftraggebende Person, steht der Fotografin ein entsprechende Aufwandsentschädigung zu:

Ab Vertragsschluss

  • bis zum 30. Tag vor Beginn des gebuchten Termins 30% des Auftragswertes
  • vom 29. bis zum 3. Tag vor Beginn des gebuchten Termins 65% des Auftragswertes
  • ab 48h vor Beginn des gebuchten Termins 80% des Auftragswertes

Nichterscheinen/ Nichtantritt des Termins wird mit 100% des Auftragswertes berechnet.

5. Im Falle von Wetterabhängigkeit oder plötzliche Krankheit ist eine Terminverschiebung ohne Zusatzkosten möglich, dies gilt nur nach rechtzeitger einvernehmlicher Absprache bis 72h vor dem Shootingtermin. Wird der Termin aufgrund persönlicher oder unvorhergesehener Umstände nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder kostenfreie Verschiebung. Der gesamte Honorarbetrag ist auch im Falle einer Absage oder eines Ausfalls vollständig fällig.

6. In dringenden Fällen kann die Fotografin eine berechtigte Person das Fotoshooting durchführen lassen. Sollte die Durchführung nicht möglich sein, wird der auftraggebenden Person der bereits gezahlte Betrag zurückerstattet.

7. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Fotomaterial bei der Fotografin.

8. Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt im Ermessen der Fotografin, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen wurden. Die auftraggebende Person hat sich im Vorfeld über den Stil der Fotografin informiert. Wünscht sich die auftraggebende Person nachträgliche Veränderungen des ausgelieferten Bildmaterials, so sind die Mehrkosten von ihm zu tragen.

VI Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Fotografin haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

2. Die Vergabe und Organisation von Terminen erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte es auf Grund besonderer Umstände allerdings vorkommen, dass die Fotografin den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann (z.B. durch Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) und auch keinen Ersatzfotografen organisieren kann oder ein verspätetes Eintreffen zum Termin unumgänglich ist, so wird keine Haftung für die Folgen/ resultierenden Schäden übernommen.

VII Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist stets der Sitz der Fotografin. Gerichtsstand ist Amtsgericht Leipzig.

2. Wenn einzelne Teile der AGB Bestimmungen unwirksam sind/werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung davon unberührt. Dies ist analog für eventuelle Lücken oder Fehler geltend. Es gilt, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die jener Unwirksamen am nächsten kommt.

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